Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Konzeptions- und Schreibworkshop Studienabschluss

Leistungen des Trainers

Der abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag zwischen Nicola Broucek-Albrecht und Heinrich Moethe (nachfolgend Trainer) und Kund*innen von Coaching, Workshops und Trainings. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erbracht. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet.

Der Trainer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Angestellte, externe Trainer und Mitarbeiter sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

Verhinderung

Sind die Trainer an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige von ihnen nicht zu vertretenden Umstände verhindert, so sind sie  berechtigt, die vereinbarten Leistungen an einem zu vereinbarenden Ausweichtermin nachzuholen. Schadensansprüche des Kunden wegen der Verschiebung sind ausgeschlossen.

Verhinderung der Teilnehmer*innen:
Stornierungsbedingungen:
Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltung 50% Rückerstattung

Urheberrechte

Die von den Trainern bereitgestellten Trainingsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Trainer räumt den Seminarteilnehmern ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Trainingsmaterialien ein. Andere Verwendungen, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Seminarteilnehmer entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten.

Die Trainer versichern, dass die von ihm bereitgestellten Trainingsmaterialien frei von Rechten Dritter sind.

Vertraulichkeit

Die Trainer behandeln alle auf den Kunden bezogenen Informationen, die ihm aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich. Sie sind berechtigt, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwerten. Sie sind ferner berechtigt, auf die Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken hinzuweisen.

Vergütung

Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zurückbehaltung der Vergütung und die Aufrechnung sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche des Kunden zulässig. Die Trainer behalten sich das Eigentum an den gelieferten Trainingsmaterialien bis zur endgültigen Bezahlung vor.

Schlussbemerkung

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen sollen schriftlich vereinbart werden.

Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen Daten werden zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine angemessene Ersatzregelung vereinbaren.